Am 22. Februar 2024 haben die PROPAK und die GPA nach intensiven Verhandlungen in der 6. Runde eine Einigung erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter sowie die jeweiligen IST-Löhne und -Gehälter steigen ab 1. März 2024 um 7,5 Prozent. Die untersten KV Löhne- und Gehälter steigen um bis zu 13%. Der Mindestlohn/-gehalt beträgt somit 2.300 Euro im Monat. Der Abschluss betrifft rund 9.000 Beschäftigte der Branche, wird mit 1. März 2024 wirksam und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Der GPA-Verhandlungsleiter und Wirtschaftsbereichssekretär der GPA, Christian Schuster meint zum Abschluss: »Mit diesem Abschluss hat man einerseits der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Branche Rechnung getragen. Anderseits konnten durch den neuen Mindestmonatslohn bzw. Mindestgrundgehalt die untersten Einkommen um bis zu 13% angehoben werden. Das ist angesichts der hohen Lebenserhaltungskosten ein sehr wichtiger Schritt.«
Auch von der Arbeitgeberseite wurde der Kompromiss begrüßt. »Trotz extrem schwieriger Ausgangslage konnten wir mit diesem Lohn- und Gehaltsabschluss letztendlich einen Kompromiss für die PROPAK-Branche erzielen, der dem Spannungsfeld zwischen Rezession und Inflation Rechnung trägt«, kommentiert Georg Dieter Fischer, Obmann des Fachverbandes PROPAK, das Ergebnis der intensiven Verhandlungen.