„Mit dieser EU-weiten Direktive kommt wieder Bewegung in die zum Stillstand gekommene CSR-Politik in Österreich und eventuell auch der Abschluss eines österreichischen CSR-Aktionsplans“, freut sich CSR-Experte Mag. Andreas Schneider. Österreich habe hier zwar in der Vergangenheit eine Vorreiterrolle übernommen und einen Aktionsplan ausgearbeitet, aufgrund des fehlenden politischen Willens sei er aber nie umgesetzt worden. Derzeit wird noch an der Umsetzung in
nationales Recht gefeilt, bis 6. Dezember 2016 sollen die entsprechenden Bestimmungen in Kraft treten. Ab dem Geschäftsjahr 2017 wird es für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie börsennotierte und öffentliche Unternehmen ernst. Sie müssen dann nicht nur eine betriebswirtschaftliche Bilanz vorlegen, sondern im Anhang in einer nichtfinanziellen Erklärung ihre CSR-Aktivitäten erläutern.
„Als Orientierungshilfe für die betroffenen Unternehmen hat die EU-Kommission anerkannte Standards wie etwa die CSR-Norm ISO 26000, das Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem EMAS oder die Global Reporting Initiative GRI genannt. Diese sind seit Jahren anerkannte CSR-Grundlagen und werden auch die Basis für die unverbindlichen Leitlinien der Kommission sein“, so Schneider. Unternehmen, die sich an diesen Standards orientiert haben, liegen richtig.
Den gesamten Artikel lesen Sie in der Graphischen Revue 3/2015.