Ab 1.1.2011 sind daher nur mehr Leistungen des Universaldienstes steuerbefreit. Der Umfang des Universaldienstes ist im neuen Postmarktgesetz (ebenfalls gültig ab
1.1.2011) geregelt. Folgende Postdienstleistungen sind im Universaldienst und bleiben damit steuerfrei, wenn sie auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Postgeschäftsstellen (Postfilialen, Post Partner) oder Briefkästen aufgegeben werden:
- Postsendungen bis 2 kg (BRIEF, INFO.MAIL)
- Tages-, Wochen- und Monatszeitungen
- Postpakete bis 10 kg (ausgenommen EMS)