Patentstreit stoppt Verkauf von PageWide-Druckern in Deutschland

„Der Patentrechtstreit zwischen den beiden amerikanischen Herstellern HP und Memjet Technology darf nicht auf dem Rücken der europäischen Kunden ausgetragen werden”, so Rechtsanwalt Achim Carius, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik.

Mit der einstweiligen Verfügung wird dem Unternehmen in Deutschland untersagt untersagt, Druckern mit den HP-841-Druckköpfen zu verkaufen. Der Branchenverband der Print-Dienstleister und Print-Systeme-Hersteller spürt deutlich, dass Händler und Käufer von HP-Großformatprintern der Marke PageWide seit einigen Tagen extrem verunsichert sind. Nach dem gerichtlichen Werbe-, Import- und Vertriebsverbot droht demnächst eine weitere Eskalationsstufe.

Sofern Memjet im Hauptverfahren gewinnen sollte, kann der Druckköpfe-Hersteller in Deutschland nach § 140a (3) Patentgesetz den Rückruf der PageWide-Printer und das endgültige Entfernen aus den Vertriebswegen verlangen. Carius appelliert an die beiden Streitparteien, den Patentkonflikt auf dem Vergleichswege kurzfristig beizulegen. Eine längere Hängepartie könne den Geräteanwendern und -Händlern nicht zugemutet werden.

Auf Österreich soll das Urteil keine Auswirkung haben, wie vonseiten von HP-Partner zu hören ist.

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