Mit der einstweiligen Verfügung wird dem Unternehmen in Deutschland untersagt untersagt, Druckern mit den HP-841-Druckköpfen zu verkaufen. Der Branchenverband der Print-Dienstleister und Print-Systeme-Hersteller spürt deutlich, dass Händler und Käufer von HP-Großformatprintern der Marke PageWide seit einigen Tagen extrem verunsichert sind. Nach dem gerichtlichen Werbe-, Import- und Vertriebsverbot droht demnächst eine weitere Eskalationsstufe.
Sofern Memjet im Hauptverfahren gewinnen sollte, kann der Druckköpfe-Hersteller in Deutschland nach § 140a (3) Patentgesetz den Rückruf der PageWide-Printer und das endgültige Entfernen aus den Vertriebswegen verlangen. Carius appelliert an die beiden Streitparteien, den Patentkonflikt auf dem Vergleichswege kurzfristig beizulegen. Eine längere Hängepartie könne den Geräteanwendern und -Händlern nicht zugemutet werden.
Auf Österreich soll das Urteil keine Auswirkung haben, wie vonseiten von HP-Partner zu hören ist.