Sieg für das Urheberrecht: US-Gericht lehnt Google Book Settlement ab

Der New Yorker District Court hat am 22. März 2011, beschlossen, das Google Book Settlement nicht zu genehmigen. Der Vergleich sei weder fair noch angemessen, da er Google entscheidende Vorteile gegenüber Mitbewerbern verschaffen und das Unternehmen so dafür belohnen würde, Werke in großem Stil und ohne Erlaubnis kopiert zu haben. Nach dem 2008 geschlossenen und 2009 modifizierten Vergleich zwischen Google und der American Association of Publishers (AAP) sowie der Authors’ Guild hätte der Konzern mit der Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht erworben, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.

„Richter Denny Chin hat mit der Ablehnung dieses Vergleichs deutlich gemacht, dass sich das Urheberrecht auch von Großkonzernen nicht beugen lässt“, sagte der Präsident des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels (HVB) Gerald Schantin und dankte all jenen, die gemeinsam mit dem HVB gegen den Vergleichsvorschlag Stellung bezogen hatten.

Seit dem Bekanntwerden des ersten Vergleichsvorschlags im Oktober 2008 hatte der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) immer wieder vor einer Aufweichung des Urheberrechts gewarnt und gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, dem Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV sowie weiteren internationalen Verlegerverbänden Einwände (Objections) gegen das Settlement beim zuständigen New Yorker Gericht vorgebracht.

„Es hat sich gezeigt, dass wir mit unseren Einwänden gegen das Google Book Settlement richtig gelegen sind. Das Gericht ist unserer Argumentation in ganz wesentlichen Punkten gefolgt. Die Notwendigkeit der Digitalisierung steht völlig außer Frage, darf aber nicht auf einer willkürlichen Rechteverletzung basieren. Nun sind die Türen offen für eine neue gemeinsame Lösung im Interesse der Internet-User, die auch die Rechte der Autoren und Verlage wahrt“, so Benedikt Föger, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbands.

Die 48-seitige Begründung für die Ablehnung des Vergleichs von Richter Denny Chin finden Sie unter: http://www.buecher.at/rte/upload/pdf/court_order_rejecting_settlement.pdf

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