Schon lange bekannt ist auch die Tatsache, dass die Papierabfälle (Makulatur, Schnittabfälle) gesondert zu entsorgen sind. Doch, nicht jeder Betrieb befolgt diese Vorgaben der Trennung! Aufhorchen lässt ein Rundschreiben der Schweizer Papierfabrik Perlen, welche sich nunmehr direkt an die Druckereien wendet und dazu auffordert die Trennung der Papierabfälle ordnungsgemäß durchzuführen.
Unter dem Hinweis auf die Norm DIN EN 643, Ausgabe Mai 2014, Seite 8, Punkt 5.6.3, wird konkretisiert, dass eine Trennung durchzuführen ist. Vermehrt werden die Entsorgungsbetriebe darüber informiert, dass die Anlieferungen mit UV-Altpapieren konsequent in Zukunft abgelehnt werden! Das bedeutet natürlich für die Druckerei auch einen gewissen Mehraufwand, da die Reststoffe gesondert zu entsorgen sind. Eine Prüfung bzw. einen Nachweis kann der Papierverarbeiter bereits beim Eingang des Altpapiers mittels einer NIR-Messung durchführen! Somit werden Anlieferungen der Entsorgungsbetriebe verwehrt.
In Österreich ist die Anzahl der Installationen noch gering. Durch die Sensibilisierung der Schweizer Papierfabrik und der konkreten Weigerung einer Abnahme hat dies natürlich auch bei heimischen Abfallentsorgern Aufmerksamkeit erregt. Dahingehend könnten auch österreichische Betriebe entsprechende Versorgungslinien einrichten bzw. nachbessern müssen. Die Entsorgung in den Bereich der Wellpappe stellt hingegen kein Problem dar. Daher sollte die Druckerei unbedingt im Vorfeld zu dem Entsorger Kontakt aufnehmen. Wer mit UV – in welcher Form auch immer – hantiert, muss sich bewusst sein, dass hier andere Regeln gelten und auch unbedingt einzuhalten sind!