Kollektivvertrag: Weißes Blatt liegt am Verhandlungstisch

Vor über zwei Jahren hat der Verband Druck & Medientechnik das Mandat zur Kollektivvertragsverhandlung zurückgelegt. Es ging dann in weiterer Folge an den Fachverband Druck der WKÖ über. Die Verhandlungen zu einem bundesweiten Kollektivvertrag kommen nicht voran, obwohl die Arbeitnehmerseite (GPA-djp) schon mehrfach signalisiert hat, auf Basis eines weißen Blatt Papiers einen zeitgemäßen Kollektivvertrag zu verhandeln. Wir haben versucht, den aktuellen Stand der Dinge zu recherchieren.

Vereinbarungen

Im Juni 2017 ist die Gültigkeit des grafischen Kollektivvertrags endgültig ausgelaufen. Im Klartext bedeutet dies, dass Unternehmen für neu eintretende MitarbeiterInnen Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene treffen können. Sie können, aber sie müssen nicht, die Bestimmungen des Kollektivvertrags einhalten. In der Regel fallen die Vereinbarungen vielfach schlechter aus. Für MitarbeiterInnen, die schon vor dem Auslaufen des Kollektivvertrags bei einem Unternehmen beschäftigen waren, gilt die sogenannte Nachwirkung, mit der der Kollektivvertrag weiterhin seine Gültigkeit behält.

Die GPA-djp hat von Anfang an einen bundesweiten Kollektivvertrag angestrebt und sogar mehrfach betont, dass man dazu bereit ist, einen modernen und zeitgemäßen Kollektivvertrag zu verhandeln, der dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) standhält. Genau diese Gesetzgebung war für den Verband Druck & Medientechnik der Grund, sein Verhandlungsmandat abzutreten, wobei mittlerweile hinter vorgehaltener Hand aus Verhandlungskreisen der Arbeitgeberseite bestätigt wurde, dass dies ein vorgeschobenes Argument war, um aus dem Kollektivvertrag auszusteigen. 

Kein geschlossenes Bild
Die zaghaften Bemühungen der Fachgruppe Druck der WKÖ zeigen, dass ein bundesweiter Kollektivvertrag für alle Beschäftigten nicht angestrebt wird respektive bei den Mitgliedern nicht durchgesetzt werden kann. In einer Aussendung der Fachgruppe Druck ist zu lesen: „Eine auf breiter Mitglieder-Basis erfolgte österreichweite Meinungsbildung, die die Fachgruppen in den Bundesländern durchgeführt hatten, führte am 1. 12. 2017 im Fachverband Druck (Wirtschaftskammer Österreich) zu dem Beschluss: Die Arbeitgeber erteilen dem Fachverband vorerst kein Mandat zur Aufnahme von formellen Kollektivvertrags-Verhandlungen für die Druck-Branche.“

Wobei die Zeitungs- und Rollenoffsetbetriebe durchaus Interesse an einem bundesweiten Kollektivvertrag zeigen. Sie sehen die Gefahr, dass es durch einen fehlenden Kollektivvertrag zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen kommen wird und der Facharbeitermangel zusätzlich angeheizt wird. Bei den Bogendruckereien ist die Begeisterung für einen neuen Kollektivertrag, wenn überhaupt, nur bei größeren Betrieben auszumachen. 

Tageszeitung: Konfliktfreier Zustand
Nach den erfolgslosen Bemühungen hat man sich auch bei der Gewerkschaft von der Idee eines branchenweiten Kollektivvertrags langsam, aber sicher verabschiedet und strebt Lösungen für einzelne Bereiche an. Die Verhandlungen mit den Coldset-Betrieben sind laut Christian Schuster, zuständiger Wirtschaftsbereichssekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), sehr weit fortgeschritten. Die Arbeitgeber streben hier einen konfliktfreien Zustand an und wollen zu einem Abschluss kommen. Das hat sich auch darin gezeigt, dass die Tageszeitungen zugesichert haben, dass es bis Ende 2019 auch für neueintretende MitarbeiterInnen zu keiner Verschlechterung kommen wird. Selbst zu einer Anpassung der Löhne und Gehälter für 2016 und 2017 konnte man sich im Tageszeitungsbereich durchringen. 

Wer sich hier querlegt ist allerdings die Fachgruppe Druck, die wie in allen Bereichen auch hier lieber Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene anstrebt. Oder einer vertraglichen Lösung nur dann zustimmen würde, wenn alle Betriebe aufgelistet sind, die ihre Zustimmung erteilen. Betriebe, die nicht aufgeführt sind, könnten auf gut Deutsch tun und lassen, was sie wollen. Dass die Arbeitnehmerseite daran kein Gefallen findet, liegt in der Natur der Sache. Vor diesem Hintergrund hat der VÖZ (Verband Österreichischer Zeitungen) beim Schiedsgericht einen Antrag gestellt, um das Mandat für die Kollektivvertragsverhandlungen zu erhalten und die Sache zu einem Abschluss zu bringen. Die Entscheidung hätte eigentlich am 9. November fallen sollen, doch das Schiedsgericht will noch weitere Stellungnahmen einholen.

Zähe Verhandlungen mit den Heatset-Druckern
Eigentlich hatte der Fachverband Druck am 26. Mai 2018 für die Heatset-Rollenoffset-Betriebe den Weg freigemacht, damit sie mit der Gewerkschaft über einen bundesweit geltenden Kollektivvertrag verhandeln können. In den fünf Rollenoffsetbetrieben sind zurzeit rund 900 MitarbeiterInnen beschäftigt. „Wenn die betroffenen Heatset-Unternehmen einstimmig eine Lösung mit der Gewerkschaft finden, werden wir als Vertragspartner agieren und die rechtlichen Schritte einleiten, um der Lösung eine bundesweite Verbindlichkeit zu verschaffen“, so die Obfrau des Fachverbands Druck, Ingeborg Dockner.

Vonseiten der Gewerkschaft wird betont, dass die Verhandlungen sehr schleppend vorangehen. Zusätzlich stößt den Arbeitnehmern sauer auf, dass es seit 2017 zu keinem wirklichen Inflationsausgleich gekommen ist und die Arbeitszeit von 37 auf 38,5 Stunden verlängert werden soll. Beides zusammen entspricht einem Lohn- und Gehaltsverlust von fast zehn Prozent, bringt es Michael Ritzinger, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Druck in der Gewerkschaft, auf den Punkt, was unannehmbar sei.

Streikbeschluss gefasst
Um hier die Verhandlungen wieder in Schwung zu bringen, hat die Gewerkschaft einen Streikbeschluss für die Rollenoffsetbetriebe gefasst. „Für die betroffenen Beschäftigten in den Rollenoffsetbetrieben ist das Maß des Erträglichen überschritten. Während die Firmen auf ihren Unternehmensseiten mit ihren hochmotivierten, bestens geschulten, erfahrenen und flexiblen MitarbeiterInnen werben, werden diese hingehalten und müssen jährliche Kaufkraftverluste hinnehmen. Wir fordern eine sofortige Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie eine dauerhafte Lösung für jene, die nicht mehr dem Kollektivvertrag unterliegen. Nur so kann ein drohender Arbeitskampf vermieden werden“, erklärt Christian Schuster, zuständiger Wirtschaftsbereichssekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Die Drohung scheint ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Ab Jänner 2019 soll es zu einer Lohn- und Gehaltsanpassung kommen.

Bogendruck – das große Fragezeichen
Wie es im Bogenoffsetdruck weitergehen soll, steht nach wie vor in den Sternen. Die Mehrzahl der Arbeitgeber strebt hier keinen bundesweiten Kollektivvertrag an, sondern will Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene treffen. Allerdings sehen auch einige Arbeitgebervertreter die Notwendigkeit eines bundesweiten Kollektivvertrags, ansonsten komme es zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, was niemandem Recht sein kann. Robert Plaschko, Mitglied des Vorstands Print & Verlag Holding Aktiengesellschaft, dazu: „Wir sind an einem bundesweiten Kollektivvertrag weiterhin interessiert und unterstützen laufende Initiativen. Allerdings muss ein gänzlich neues Regelwerk entstehen, das an die Branchenrealität angepasst wird und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt.“ Die GPA-djp bekräftigt einmal mehr, dass man nach wie vor bereit sei, auf Basis eines weißen Blatt Papiers einen zeitgemäßen Kollektivvertrag zu verhandeln. 

Auch Gerhard Poppe, Leykam-Vorstand und Mitverhandler auf Arbeitgeberseite, spricht sich für einen Kollektivvertrag aus. „Dieser neue Kollektivvertrag soll sich an die modernen Rahmenbedingungen, die wir heute im Bereich des Arbeitsrechtes haben, anpassen und für beide Seiten entsprechende Vorteile mit sich bringen“, so Poppe. • 

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