Hinweisgeber-Schutzgesetz: Wie man sich darauf vorbereiten sollte

Die deutsche Bundesregierung hat in diesem Sommer das Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg gebracht und auch in Österreich wird die EU-Richtlinie in Kürze umgesetzt. Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, an die sich Whistleblower über vertrauliche Kanäle wenden können.

Hinweisgeberschutzgesetz

Wird in einem Unternehmen gegen geltendes Gesetz verstoßen oder werden ethische Grundsätze missachtet, sind es häufig die Mitarbeitenden, die entsprechende Missstände melden. Mit der Weitergabe der betriebsinternen Informationen werden die Beschäftigten zu sogenannten Whistleblowern. Doch bis heute sind die Hinweisgebenden nur unzulänglich geschützt und möglichen Repressalien ausgesetzt. Das soll sich jetzt ändern.

Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden betroffen
Von den Regelungen direkt betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben. Es ist mit einer zügigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes ab Herbst 2022 zu rechnen. Das Gesetz soll nach dem Regierungsentwurf dann drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Spätestens im Frühjahr 2023 dürfte das Hinweisgeberschutzgesetz damit für Unternehmen ab einer Anzahl von 250 Mitarbeitenden Wirkung entfalten.

Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Hinweisgeberschutzgesetz eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023 vor. Auch bei Arbeitgebern mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist die freiwillige Einrichtung einer internen Meldestelle empfehlenswert, da hierdurch das Risiko einer externen Meldung minimiert wird.

Unternehmen sollten sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten

Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz noch nicht in Kraft getreten ist, sollten sich Unternehmen und ihre Mitarbeitenden gezielt darauf vorbereiten, indem sie

  • mindestens ihre Führungskräfte und Personalabteilung für das Thema Whistleblowing sensibilisieren;
  • im Vorwege klären, ob sie für die interne Meldestelle für Hinweisgeber selbst zuständig sein oder einen Dienstleister beauftragen möchten;
  • sich Gedanken darüber machen, wie sie Whistleblower dazu motivieren, ihre interne Meldestelle zu nutzen und sich nicht sofort an die Öffentlichkeit wenden;
  • prüfen, sofern bereits eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet wurde, ob diese den geplanten Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht.

Dritte mit interner Meldestelle beauftragen
Als interne Meldestelle für Hinweisgeber dürfen auch Dritte beauftragt werden, an die sich die Beschäftigten wenden können. Bei Konzernen genügt eine Hinweisgeber Meldestelle für den gesamten Konzern. Neben der Einrichtung der Meldestelle sieht das geplante Gesetz auch die Ermöglichung eines persönlichen Treffens des Whistleblowers mit einer Ombudsperson vor. So wird die Anonymität des Hinweisgebers auch in Präsenz sichergestellt.

Das Hamburger Unternehmen Intelli Revolution bietet Arbeitgebern eine intelligente Hinweisgeber Meldestelle, die sämtliche Anforderungen erfüllt und alle Bedürfnisse der im Prozess Betroffenen berücksichtigt. Damit unterscheidet sich das Angebot des Familienunternehmens zu anderen Anbietern. Während die Mehrheit lediglich ein System zur Übermittlung von Hinweisen der Whistleblower zur Verfügung stellt, stellen die Hamburger auch eine inhaltliche Filterung und Plausibilitätsprüfung durch eine Ombudsperson sicher.

»Wir schaffen mit unserer digitalen Hinweisgeber Meldestelle einen vertrauensvollen Kommunikationskanal für Whistleblower und ermöglichen eine fachgerechte und fristgemäße Bearbeitung der eingehenden Hinweise. So wird jede eingehende Meldung rund um die Uhr und das Jahr von Jurist*innen gesichtet, ausgewertet und den Entscheidern Handlungsempfehlungen unterbreitet. Unser Hinweisgebersystem ist für jede Unternehmensgröße geeignet und kann in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden«, erklärt Jessica Stehn-Bäcker, CEO bei Intelli Revolution.

Jessica Stehn-Bäcker, CEO der Intelli Revolution GmbH

Rüdiger Maaß, Geschäftsführer des Fachverband Medienproduktion hat Jessica Stehn-Bäcker, CEO der Intelli Revolution GmbH kurz interviewt.

Ist auch die grafische Industrie vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?
Ja, jeder Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden ist nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzuführen – unabhängig davon welcher Branche das Unternehmen zugehörig ist.

Warum müssen Hinweisgeber geschützt werden?
Verstöße gegen geltendes Recht oder menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Organisationen stehen im Fokus des öffentlichen Interesses und müssen aufgedeckt bzw. beseitigt werden. Der Schutz von Hinweisgebern ist jedoch noch nicht einheitlich geregelt. Dies kann Whistleblower davon abhalten Missstände zu melden, da sie mit Benachteiligungen und Diskriminierungen rechnen müssen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Bundesregierung ein Zeichen zum Schutz von Whistleblowern.

Drohen Unternehmen Geldbußen, wenn sie keine Hinweisgeber Meldestelle einrichte?
Bei möglichen Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bestraft werden. Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 € muss rechnen, der keine interne Meldestelle einrichtet oder diese nicht betreibt. Eine Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 € hat zu erwarten, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer verbotene Repressalien ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.

Was unterscheidet Ihre Hinweisgeber Meldestelle von anderen Anbietern?
Die Mehrheit der Anbieter stellt lediglich ein System zur Übermittlung von Hinweisen der Whistleblower zur Verfügung. Eine inhaltliche Filterung oder gar Plausibilitätsprüfung wird in der Regel jedoch nicht vorgenommen. Dagegen schaffen wir mit unserer digitalen Hinweisgeber Meldestelle einen vertrauensvollen Kommunikationskanal für Hinweisgebende und ermöglichen eine fachgerechte Bearbeitung der eingehenden Hinweise.

So wird jede eingehende Meldung 24/365 von Juristen gesichtet, ausgewertet und den Entscheidern entsprechende Handlungsempfehlungen unterbreitet. Unsere Hinweisgeber Meldestelle ist zudem für jede Unternehmensgröße geeignet und kann mühelos in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden.

Die Intelli Revolution GmbH wurde 2020 in Hamburg als Plattform für Dokumentenautomation gegründet. Seither haben wir uns zu einem ganzheitlichen Compliance-Dienstleister weiterentwickelt, der Unternehmen in aller Welt dazu befähigt, Compliance wirtschaftlich und sicher umzusetzen. Im Fokus steht der Bereich Datenschutz, der stetiges Wachstum erfährt und seit 2022 unter der Marke BEREDI Datenschutz geführt wird. Zudem bieten wir eine interne Hinweisgeber-Meldestelle, die alle Anforderungen an eine interne Meldestelle für Hinweisgeber erfüllt, die Identität des Whistleblowers schützt und so Reputationsschäden verhindert. Ergänzend hierzu versetzen wir Unternehmen dazu in die Lage, Innovationen anzustoßen und die mit ihr verbundenen Projekte erfolgreich umzusetzen.

 

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