Durch die gezielte Einflussnahme der Verbände wurde diese Passage aus dem aktuellen Entwurf der Kommission gestrichen. Ein generelles Verbot des Direktmarketings ohne Einwilligung findet sich im aktuellen Verordnungsentwurf nicht mehr. Stattdessen soll der Verbraucher ein „Recht auf Widerspruch“ (sog. „Opt-out“) haben, eine Regelung, die bislang auch im deutschen Recht gilt.
Kein einheitliches EU-Datenschutzrecht
In der EU besteht kein vollständig einheitliches Datenschutzrecht. Zwar existiert eine mittlerweile 17 Jahre alte EU-Datenschutzrichtlinie. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten jedoch nicht einheitlich in nationales Recht umgesetzt worden. Eines der erklärten Ziele der EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, ist daher die grundlegende Reform und Vereinheitlichung der europäischen Vorschriften. Die Kommission hat sich für das Instrument einer Verordnung entschieden, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar ohne deren Gestaltungsmöglichkeit wirkt.
Wie geht es weiter?
Bislang handelt es sich bei dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission nur um einen Entwurf. Dieser muss noch im EU-Ministerrat und dem EU-Parlament verhandelt und abgestimmt werden. Die Intergraf wird sich weiterhin dafür einsetzen, den Verordnungsentwurf im Sinne der Druckindustrie zu verbessern. Insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Lage der Branche müssen zusätzliche Erschwernisse durch unnötige Vorgaben von europäischer Ebene verhindert werden.