Ausnahme von Druckerzeugnissen aus EUDR-Verordnung?

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung in Straßburg am Mittwoch, 26. November, dafür gestimmt, Druckerzeugnisse – darunter Bücher, Zeitungen und Magazine – aus dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) herauszunehmen. Im Dezember wird weiter beraten.

EUDR

Nicht ausgenommen sind Produkte, wie Verpackungen und Etiketten. Diese Bereiche der Wertschöpfungskette bleiben weiterhin vollständig von der EUDR betroffen. Die finalen Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen nun – und dort wird sich entscheiden, wie weit die Ausnahmen letztlich reichen. Eine solche Ausnahme für Druckprodukte würde aber nicht nur Vorteile für EU-Druckereien mit sich bringen. Während Papier weiterhin im Anwendungsbereich der Verordnung bleibt und somit EUDR-konform sein muss, könnten Druckereien außerhalb der EU künftig komplett ohne EUDR-Pflichten produzieren, und dadurch beispielsweise günstigeres Papier aus nicht nachhaltigen Quellen einsetzen. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Druckereien in der Europäischen Union führen und den Waldschutz gefährden, betont der deutsche Bundesverband Druck+Medien.

Auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels betont, dass eine Streichung von Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich nicht zu einer Schwächung der Ziele der EUDR führt. Im Gegenteil: Holz- und Papier müssen weiterhin den Anforderungen der EUDR entsprechen, Bücher und Presseprodukte bleiben EUDR-konform und das übergeordnete Ziel der Verordnung – der Schutz der globalen Naturwälder – bleibt somit erhalten. Zugleich ist mit einer Herausnahme sichergestellt, dass Medienpluralismus, kulturelle Vielfalt sowie der demokratische Diskurs keinen Schaden nehmen.

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