3D-Druckern droht Piraterie-Vorwurf

Wenn 3D-Drucker weite Verbreitung finden, werden sie auf Widerstand als angebliches Piraterie-Werkzeug stoßen. Davor warnt die Non-Profit-Organisation Public Knowledge in einer aktuellen Studie. „Wie zuvor schon bei Druckmaschinen, Kopiergerät und PC, werden manche 3D-Druck als störende Bedrohung erachten“, heißt es dort. 3D-Drucker wären somit für Hersteller physischer Gegenstände quasi das, was für die Content-Industrie das Internet ist.

Die 3D-Drucktechnologie steckt ähnlich dem PC in den 70ern noch in den Kinderschuhen, so Public Knowledge. Doch wohl noch schneller als damals rückt die Zukunft rapide näher. Britische Forscher beispielsweise haben mit dem RepRap bereits ein Gerät entwickelt, das selbstreproduzierend ist – es kann alle für den Bau eines weiteren 3D-Druckers nötigen Plastikteile selbst herstellen. Bei MakerBot wiederum gibt es mit dem „Thing-O-Matic 3D“ ein Gerät für Bastler, das schon um 1.225 Dollar zu haben.

Wenn es für die breite Bevölkerung leicht wird, alltägliche Gegenstände einfach auszudrucken, hat das potenziell deutliche Auswirkungen auf diverse Unternehmen und Industrien, so der Anwalt und Studienautor Michael Weinberg. Während manche einfach mit der Zeit gehen werden, dürften sich andere angesichts dieser Bedrohung an Gesetzgeber und Gerichte wenden. Ähnlich, wie Musik- und Filmindustrie Internet und Filesharing verteufeln, werden dann 3D-Drucker als Piraterie-Werkzeuge und ihre Nutzer als Diebe hingestellt werden, warnt der Anwalt.

Rechtsfrage
Unter anderem stellt sich bei 3D-Druckern die Frage, ob und in welchem Umfang patentierte Designs reproduziert werden dürfen. Immerhin ist es sehr leicht, nötigenfalls ein Herstellerlogo einfach wegzulassen. Laut Public Knowledge greift Patentrecht in den USA zwar nur bedingt. Falls ein Objekt aber geschützt ist, gilt im Gegensatz etwa zum iPhone-Jailbreak kein Fair-Use-Prinzip und ein 3D-Druck könnte somit verfolgt werden. In Großbritannien würde zumindest die private Nutzung von 3D-Drucker nach Ansicht der RepRap-Macher normalerweise nicht gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen.

In anderen Ländern gelten wieder andere Regeln, doch überall auf der Welt gilt: Unternehmen könnten sich vorbeugend für eine Verschärfung relevanter Gesetze stark machen. Sollten die 3D-Printing-Community zu lange warten, ehe sie sich organisiert, wird es zu spät sein, warnt Public Knowledge.

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